Service Letzte Änderung: 25.06.2024 14:21 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Erhöhte Altersgrenze: Mammographie-Screening auch für Frauen ab 70
Bislang endete der Anspruch auf ein Mammographie-Screening mit 69 Jahren. Künftig können auch Frauen bis zum Erreichen des 76. Geburtstags an dem Brustkrebs-Vorsorge-Programm teilnehmen.

Ab 1. Juli haben auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren alle zwei Jahre gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening-Programm. Bislang war der Anspruch auf 50- bis maximal 69-jährige Frauen begrenzt.
Voraussichtlich erst ab 2025 soll das Einladungsverfahren für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren so laufen wie bei den anspruchsberechtigten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Um früher an dem Screening-Programm teilnehmen zu können, müssen sich 70- bis 75-jährige Frauen deshalb bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Bei der Stelle wird dann geprüft, ob die Frau bereits wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Frauen finden die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen auf der Internetseite der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening. Dort muss zunächst die Postleitzahl eingegeben werden. Anschließend wird die zuständige Stelle angezeigt. Über die dortigen Kontaktdaten ist die Terminvereinbarung möglich.
Mammographie-Screening: Kontaktstellen und Terminvereinbarung