Verordnung Service Letzte Änderung: 30.06.2023 09:32 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Erste Praxen starten mit dem eRezept
So funktioniert die digitale Verordnung

Ob chronisch oder akut krank: Die meisten Menschen brauchen früher oder später ein Medikament, das ihnen die Ärztin oder der Arzt verordnet. Ein solch alltäglicher Vorgang soll vor allem eins sein: einfach, so wie das eRezept. Das eRezept ersetzt langfristig den rosa Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. In den kommenden Monaten werden viele Praxen auf die eRezepte umsteigen.
Allerdings: Noch sind nicht alle Praxen mit der dafür notwenigen Technik ausgestattet. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auch weiterhin ein klassisches Rezept ausstellt.
Auch in vielen Apotheken sind die technischen Voraussetzungen noch nicht vorhanden. Kann ein eRezept in der Apotheke nicht eingelöst werden, müssen Sie erneut in die Arztpraxis, um ein Papierrezept zu erhalten. Für Sie bedeutet dies den doppelten Weg, für die Praxen zusätzliche Arbeit.
Verpflichtend soll die Ausstellung von eRezepten ab Januar 2024 werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert diese Zeitvorgabe. „Zurzeit sind die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout des eRezepts nicht vorhanden, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei allen Patienten….“ heißt es in einer Pressemitteilung der KBV.
Dennoch: Die Zahl der Anbieter nimmt zu. Ihre Praxis und Ihre Apotheke nutzt das eRezept bereits?
Dann erfahren Sie hier, wie es funktioniert: