Letzte Änderung: 12.12.2022 11:18 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
Fünf Fragen an … Niklas Verfürth, Leiter der Abteilung „Abrechnungsregeln und Qualitätsanalyse“
Niklas Verfürth ist Leiter der Abteilung „Abrechnungsregeln und Qualitätsanalyse“. Der studierte Gesundheitsökonom berichtet über Programme, die Fehler aufspüren und den Anspruch auf 100 Richtigkeit.
In fünf Sätzen: Was macht Ihre Abteilung?
Verfürth: Vereinfacht gesagt: Wir testen die Systeme, die überprüfen, ob unsere Mitglieder – also die kassenärztlichen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – richtig abrechnen und ihnen das ordnungsgemäße Honorar ausgeschüttet wird. Grundlage dafür ist vor allem der Paragraf 106d, Sozialgesetzbuch V, in dem dieser Prüfauftrag den Kassenärztlichen Vereinigungen zugeschrieben wird. Dazu kommen allerdings ständig neue Regelungen, Richtlinien und Vereinbarungen aus dem gesundheitspolitischen Tagesgeschehen, die wir berücksichtigen müssen. Dazu gehört auch die Analyse, inwiefern neue Regelungen für unsere Prüfungen relevant sind oder nicht.
Ein Arzt oder eine Ärztin reicht die Abrechnung ein. Was passiert dann?
Verfürth: Früher haben die Mitarbeitenden der Abrechnungsabteilung die Unterlagen von Hand auf Papier berichtigt. Das läuft heute alles digital: Zum einen haben wir Programme, die Abrechnungen auf die üblichen Regelwerke prüfen und Fehler aufdecken können. Für die Tests dieser IT-Programme sind wir zuständig. Zudem prüft das Team der Abrechnungsabteilung die Abrechnungen manuell, um individuelle Fragen berücksichtigen zu können.
Was ist dabei die größte die Herausforderung?
Verfürth: Nur ein Beispiel von vielen: Wir erhalten ständig neue Informationen und Richtlinien zur Abrechnung. Allein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gab es dazu im vergangenen Jahr etwa 900 Dokumente. Wir arbeiten heraus, was für uns relevant ist, passen unser Prüfungsprogramm ständig neu an und testen es selbst anhand von Beispielabrechnungen. Stimmen die angegebenen Abrechnungsnummern, werden zum Beispiel nur die aktuell gültigen Nummern für Coronaimpfungen abgerechnet? Ist die Leistung plausibel, das heißt darf die Leistung in dem Zusammenhang überhaupt abgerechnet werden, etwa eine Kindervorsorge bei einem Erwachsenen? Ist das abgerechnete Leistungsvolumen für das Quartal realistisch? Unser Anspruch ist 100 Prozent Richtigkeit, aber auch wir sind nur Menschen und machen Fehler.
Die Patientinnen und Patienten haben mit den Honorarabrechnungen der Ärzte eigentlich nichts zu tun. Wirkt sich die Arbeit Ihrer Abteilung auch für sie aus?
Verfürth: Indirekt, auf jeden Fall! Es gibt eben nur einen bestimmten Topf für die Honorare – und der muss gerecht verteilt werden. Letztendlich profitieren selbstverständlich auch wir als Patientinnen und Patienten davon, wenn die Abrechnungen geprüft und die Honorare für die Leistungen fair verteilt werden. Korrekte Honorare sind notwendig für eine qualitative Behandlung. Die Abrechnungen sind relativ kompliziert und ändern sich öfter, da können leider Fehler passieren – und unsere Programme und Analysen spüren sie auf.
Was motiviert Sie für Ihre Arbeit?
Verfürth: Zum einen sind wir ein tolles Team, das gemeinsam an einem Strang zieht. Zum anderen haben wir in unserer Abteilung eine spannende Mischung aus medizinischem Wissen, mathematischen Aspekten, rechtlichen Vorgaben und selbstverständlich einer engen Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung. Die Abteilung ist in dieser Form erst drei Jahre alt – also eigentlich noch in den Kinderschuhen. Es ist toll zu sehen, was wir in dieser Zeit bereits geschafft haben. Die Qualität der Honorarabrechnung hat spürbar angezogen. Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung.