Service Letzte Änderung: 10.01.2023 14:25 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Nachgefragt: Ich habe eine chronische Erkrankung. Habe ich Anspruch auf eine langfristige Heilmittelverordnung?
Ärztinnen und Ärzte können Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie in der Regel nur über begrenzte Zeiträume verschreiben. Bei einiger akuten Erkrankung – zum Beispiel einem Knochenbruch oder einem Bandscheibenvorfall – kann der oder die Betroffene einige Wochen oder Monate lang die notwendige Therapie erhalten.

Bei chronischen Erkrankungen besteht die Möglichkeit, die Rezepte langfristig (für den maximalen Zeitraum von 12 Wochen) auszustellen. Für welche Erkrankungen dies möglich ist, ist in einer Diagnoseliste festgehalten, in der alle entsprechenden Diagnosen, gekennzeichnet durch die jeweiligen ICD-10-Codes, aufgeführt sind:
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf
Was kann ich tun, wenn meine Diagnose nicht auf der Liste steht, ich aber dennoch Bedarf für eine langfristige Verordnung habe?
In diesem Fall kann die Ärztin oder der Arzt die Verordnung mit einer entsprechenden Begründung ausstellen. Der Patient oder die Patientin kann damit bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Weitere Informationen dazu sowie den Musterantrag finden Sie hier:
Nachgefragt
Haben Sie eine allgemeine Fragen zur Gesundheitsversorgung? Schreiben Sie uns gern unter dem Stichwort "Praxis & Patient" an internet@kvno.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf diesem Weg keine Fragen zu Einzelfällen oder ärztlichen Diagnosen beantworten können.
Unseren Newsletter "Praxis & Patient" können Sie hier abonnieren: patienten.kvno.de/service/newsletter