Letzte Änderung: 09.03.2023 16:45 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Notfall: Rechte von Ehegatten jetzt gesetzlich geregelt
Zum 1. Januar 2023 ist das Ehegatten-Notvertretungsrecht in Kraft getreten.

Damit werden die Rechte von Eheleuten im gesundheitlichen Notfall gesetzlich geregelt, sofern sie selbst keine entsprechenden Regelungen über Vorsorgeverfügungen oder -vollmachten getroffen haben.
Verheiratete Personen haben durch das neue Gesetz zeitlich befristet auf sechs Monate das Recht, den Ehegatten/die Ehegattin im gesundheitlichen Notfall zu vertreten und für ihn/sie medizinische Entscheidung zu treffen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der bzw. die Betroffene aufgrund eines Unfalls bewusstlos ist und die Entscheidung selbst nicht treffen kann.
Widerspruch dokumentieren
Wer das Ehegatten-Notvertretungsrecht ablehnt, sollte das dokumentieren. Die Ärztekammer Nordrhein bietet in ihrem „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ verschiedene Mustervordrucke an, unter anderem auch für den Fall, dass man das Ehegatten-Notvertretungsrecht ablehnt. Der Leitfaden bietet darüber hinaus weitere Informationen und Mustervordrucke etwa zur Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten und Patientenverfügung.
Diese Dokumente können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte haben seit 1. Januar 2023 Zugriff auf dieses Register und können die dort hinterlegten Informationen abrufen. Damit sollen der Wille und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin oder des Patienten gestärkt werden.
Weitere Infos und ein Erklärvideo, wie das Zentrale Vorsorgeregister funktioniert, finden Sie bei der Bundesnotarkammer.