KSVPsych

Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung

Berufsgruppenübergreifende vernetzte Versorgung für schwer psychisch erkrankte Erwachsene
Was ist die psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung?

Menschen, die an einer schweren psychischen Erkrankung wie beispielsweise einer Depression, einer Schizophrenie oder einer bipolaren Störung leiden, benötigen oftmals eine intensive und multiprofessionelle Versorgung. Seit Oktober 2022 besteht die Möglichkeit für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen an einem neuen Versorgungsprogramm nach der KSVPsych-Richtlinie* teilzunehmen und eine vernetze, multiprofessionelle und koordinierte Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Bei dieser Versorgung sind verschiedene Ärztinnen und Ärzte aus psychiatrischen oder psychosomatischen Fachrichtungen sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem Netzverbund zusammengeschlossen. Zusätzlich bestehen Kooperationen mit psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern sowie mit Leistungserbringern von Ergotherapie oder Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege.

Diese unterschiedlichen Berufsgruppen arbeiten eng vernetzt zusammen. Dadurch werden die einzelnen Behandlungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und passgenaue Versorgungsangebote für psychisch schwer kranke Menschen bereitgestellt. Die Versorgung dieser Patientinnen- und Patientengruppe wird verbessert.

Das Versorgungsprogramm wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Richtlinie „KSVPsych“ verankert und wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt. Das Angebot wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen – für Patientinnen und Patienten entstehen keine Kosten.

* = Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gem. § 92 Abs. 6b SGB V (KSVPsych-RL)

An welche Zielgruppe richtet sich das Angebot?

Die psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung ist ein Angebot für schwer psychisch erkrankte Menschen. Diese besondere Versorgung soll Patientinnen und Patienten helfen, selbstständig und stabil zu leben.

Für die Teilnahme an diesem Versorgungsprogramm müssen folgende vier Kriterien erfüllt sein

  1. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
  2. Es liegt eine schwere psychische Erkrankung vor (F10-F99 nach Kapitel V der ICD 10 GM)
  3. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen in den verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen der Patientin oder des Patienten ist mindestens durch ernste Symptome oder einer Beeinträchtigung der sozialen, beruflichen und schulischen Leistungsfähigkeit geprägt (GAF-Wert ist ≤50)
  4. Es liegt ein komplexer Behandlungsbedarf vor. Dies bedeutet, dass zur Erreichung des Behandlungsziels (zum Beispiel Heilung oder Verbesserung einer Erkrankung) pro Quartal mindestens zwei Maßnahmen der Krankenbehandlung durch Ärztinnen bzw. Ärzte oder Fachleute unterschiedlicher Disziplinen notwendig sind
Was umfasst diese Komplexversorgung?

Die Versorgung richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf. Hierbei können alle Maßnahmen in Frage kommen, die gesetzlich Versicherten zustehen.

Wie kann man an der Komplexversorgung teilnehmen?

Um an der Komplexversorgung teilnehmen zu können, ist eine Überweisung oder Empfehlung erforderlich. Eine Empfehlung für die Teilnahme an der Komplexversorgung kann durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (Hausärzte und Fachärzte), Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sozialpsychiatrische Dienste, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen ausgesprochen werden. Eine direkte Aufnahme in die Komplexversorgung, ohne Empfehlung, kann erfolgen, wenn die Patientin bzw. der Patient bei einer Ärztin bzw. einem Arzt oder Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten in Behandlung ist, die oder der in einem KSVPsych-Netz tätig ist. Die Netzmitglieder können ihre Patientinnen und Patienten direkt in die Komplexversorgung aufnehmen. Eine Übersicht über die bestehenden Netzverbünde in Nordrhein finden Sie hier: https://www.kvno.de/genehmigungen/ksv-psych#c13640

Sie haben bereits eine Überweisung oder eine Empfehlung für die Komplexversorgung und benötigen einen Termin bei einem in Ihrer Region tätigen Netzverbund?

Rufen Sie für die Terminvermittlung bei uns an, unter der KSVPsych-Telefonnummer: 0800-116 117 05 (erreichbar Mo. – Do. 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr)

Wann endet die Komplexversorgung?

Wenn die Therapie erfolgreich verläuft, sollte eine Überleitung in die fachärztliche oder psychotherapeutische Versorgung angestrebt werden. Der Bezugsarzt oder Bezugstherapeut ist dafür verantwortlich, einen Überleitungsplan zu erstellen, der die wesentlichen Informationen über den Behandlungsverlauf enthält.

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