Abrechnung DMP Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 21.03.2024 09:33 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

DMP KHK, Asthma/COPD: Vergütungsanpassung zum 1. Januar 2024

Bei den Disease-Management-Programmen (DMP) KHK und Asthma/COPD gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2024 Vergütungsanpassungen. Darauf haben sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände geeinigt.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© DMP

Koordinierende Ärztinnen und Ärzte erhalten für die kontinuierliche Betreuung und Haltearbeit in den DMP Asthma/COPD sowie KHK künftig einen Qualitätssicherungszuschlag in Höhe von 17,50 Euro. Die KV Nordrhein setzt diesen am Ende eines Jahres automatisch hinzu, wenn

  • vier aufeinanderfolgende Dokumentationen bei quartalsweiser Dokumentation erbracht wurden

oder

  • zwei aufeinanderfolgende Dokumentationen bei halbjährlicher Dokumentation, das heißt, in jedem Halbjahr eine, erbracht wurden.
DMP Dokumentationsintervall
© KVNO

Entscheidend für die Überprüfung ist das von Ihnen in der Dokumentation angegebene Dokumentationsintervall.

Beim DMP Asthma/COPD wurde außerdem eine neue Symbolnummer – 90250A (Asthma) beziehungsweise 90250C (COPD) – für die neue Beratungsleistung Tabakentwöhnung von Raucherinnen und Rauchern aufgenommen. Die Vergütung beträgt pro DMP-Teilnehmenden einmalig 15 Euro. Um diese Beratungsleistungen abrechnen zu können, müssen Haus- und Fachärztinnen und –ärzte, die am DMP Asthma/COPD teilnehmen, einen Fortbildungsnachweis zum Thema Tabakentwöhnung oder motivierende Gesprächsführung bei der KV Nordrhein einreichen, zum Beispiel:

  • Curriculum: „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer
  • Curriculum: „Change-Talk zur Tabakentwöhnung“
  • Teilnahme an gleichwertigen Fortbildungen über Beratungsmethoden und Motivation zur Tabakentwöhnung (ABC- oder 5A-Methode)

Die Fortbildungsnachweise können Sie online über das digitale Antragsmanagement im KVNO-Portal zum Erhalt einer Abrechnungsgenehmigung einreichen (DMP Asthma bronchiale COPD | KV Nordrhein) . Bezüglich der gleichwertigen Fortbildungen zur ABC- oder 5A- Methode ist die KV Nordrhein zurzeit in der Abstimmung mit dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein, um weitere zeitnahe Fortbildungsangebote zu ermöglichen.

Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung der KV Nordrhein zur Erbringung von COPD-Patientenschulung (SNR: 90240) sind automatisch berechtigt, die Beratungsleitung zur Tabakentwöhnung durchzuführen und abzurechnen.

Die Betreuungspauschale für die qualifizierte fachärztliche Mitbehandlung wird stufenweise von aktuell 15 Euro einmal im Jahr auf 25 Euro maximal zweimal im Kalenderjahr (jedoch nicht im selben Quartal) in 2026 angehoben:

DMP
Symbolnr. (SNR)
Fachgruppe
bisher
2024
2025
2026
KHK
90512
Kardiologie
15,00 €/ 1x Jahr
22,00 €/2x Jahr
23,50 €/ 2x Jahr
25 €/ 2xJahr
Asthma/COPD
90229 (Asthma) / 90226 (COPD)
Pneumologie
15,00 €/ 1x Jahr
22,00 €/2x Jahr
23,50 €/ 2x Jahr
25 €/ 2xJahr

Die mit der Pauschale hinterlegten Befundberichte sind weiterhin zu verwenden. 

Im Rahmen der Patientinnen- und Patientenschulungen gibt es folgende Vergütungsanhebungen:

KHK

  • Kardio-Fit und SPOG von 25 Euro auf 26 Euro (SNR: 90518/90515)

COPD

  • AFBE/COBRA-Schulung von 25 Euro auf 26 Euro (SNR: 90240/N/W)

Asthma

  • AFAS/NASA (Erwachsene) von 25 Euro auf 26 Euro (SNR: 90234/N/W)
  • ASEV/AGAS (Kinder und Jugendliche) von 22,50 Euro auf 23,50 Euro zuzüglich eines Zuschlags bei letzter Unterrichtseinheit von 19,50 Euro (wird automatisch von der KV Nordrhein zugesetzt).

Für die ebenfalls neu aufgenommenen Nach- und Wiederholungsschulungen für Langzeitbetreute gelten folgende Grundsätze:

  • Nachschulung von ein bis zwei Unterrichtseinheiten (je nach Schulungsprogramm) pro Jahr: frühestens ein Kalenderjahr nach Erstschulung
  • Wiederholungsschulung (komplette Wiederholung): frühestens drei Kalenderjahre nach Erstschulung